ausspielen

ausspielen
(jemanden) ein Schnippchen schlagen (umgangssprachlich); (jemanden) ausmanövrieren; (jemanden) ausbooten; (jemanden) ausstechen; (jemandem) zuvorkommen

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aus|spie|len ['au̮sʃpi:lən], spielte aus, ausgespielt <tr.; hat:
1.
a) (beim Kartenspiel) zu spielen beginnen, indem man die erste Karte hinlegt:
Wetten, dass du das Ass ausspielst?; <auch itr.> wer spielt aus?
b) einsetzen, zur Geltung bringen:
seine Stärken, seine Vorteile, seine Überlegenheit, seine Autorität ausspielen, um etwas zu erreichen.
Syn.: in die Waagschale werfen.
2. [wechselseitig] eine Person gegen eine andere (zum eigenen Vorteil) misstrauisch machen, aufwiegeln:
den Freund gegen den Bruder ausspielen; das Kind hat die Eltern gegeneinander ausgespielt.
3. [seine Rolle] ausgespielt haben: nichts mehr zu sagen haben, seinen Einfluss, seine Bedeutung eingebüßt haben:
bei mir hat er endgültig ausgespielt!

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aus||spie|len 〈V. tr. u. V. intr.; hat
1. als Erster eine Karte hergeben, anfangen zu spielen, das Spiel eröffnen
2. zu Ende spielen (Rolle)
3. 〈fig.〉 er hat (seine Rolle) ausgespielt er ist entlarvt, er hat nichts mehr zu sagen, zu bestimmen
4. jmdn. (etwas) gegen jmdn. \ausspielen 〈fig.〉 jmdn. (etwas) zum eigenen Vorteil gegen jmd. anderen verwenden
● eine Karte, einen Trumpf, ein Ass, einen König \ausspielen ins Spiel bringen; Gewinne \ausspielen 〈Lotterie〉 auslosen, ermitteln; den letzten Trumpf \ausspielen 〈fig.〉 die letzte Entgegnung aussprechen, den letzten Versuch unternehmen; wer spielt aus? 〈Kart.〉; er spielt seine Schwester gerne gegen seine Freundin aus

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aus|spie|len <sw. V.; hat:
a) (durch Hinlegen der ersten Karte) zu spielen beginnen:
geschickt, überlegt a.;
wer spielt aus?;
b) (eine Karte) zum Spielbeginn auf den Tisch legen:
Herzass, Trumpf a.;
Ü seine Erfahrung, seine künstlerischen Mittel a. (zu seinen eigenen Gunsten ins Spiel bringen, einsetzen).
2.
a) (Sport) um einen Titel, Pokal o. Ä. spielen:
einen Wanderpreis a.;
b) (in der Lotterie o. Ä.) als Gewinn aussetzen:
es werden rund zwanzig Millionen ausgespielt.
3. (Sport) nicht zur Entfaltung, nicht an den Ball kommen lassen:
den gegnerischen Verteidiger a.
4. (Theater) in allen Einzelheiten spielen, durchgestalten:
eine Szene a.;
die Rolle breit a.
5. [wechselseitig] eine Person gegen eine andere (zum eigenen Vorteil) einsetzen:
sie hat den Freund gegen den Bruder ausgespielt.

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aus|spie|len <sw. V.; hat: 1. (Kartenspiel) a) (durch Hinlegen der ersten Karte) zu spielen beginnen: geschickt, überlegt a.; wer spielt aus?; b) (eine Karte) zum Spielbeginn auf den Tisch legen: Herzass, Trumpf a.; Ü seine Erfahrung, seine künstlerischen Mittel a. (zu seinen eigenen Gunsten ins Spiel bringen, einsetzen); Das Drei-Liter-Aggregat mit sechs Zylindern und 200 PS kann seine wahre Kraft auf den geschwindigkeitsbeschränkten amerikanischen Autobahnen nicht a. (zur Geltung bringen; Woche 4. 4. 97, 36). 2. a) (Sport) um einen Titel, Pokal o. Ä. spielen: einen Wanderpreis a.; suchten die Endspielkontrahenten nach einem neuen Termin, um doch noch den Meister auszuspielen (Spiegel 52, 1965, 63); b) (in der Lotterie o. Ä.) als Gewinn aussetzen: es werden rund zwanzig Millionen ausgespielt. 3. (Sport) nicht zur Entfaltung, nicht an den Ball kommen lassen: den gegnerischen Torwart a.; wie Gondos seine Gegner (= im Schach) ausspielte (besiegte; MM 14. 3. 69, 43). 4. (Theater) in allen Einzelheiten spielen, durchgestalten: eine Szene a.; die Rolle breit a. 5. [wechselseitig] eine Person gegen eine andere (zum eigenen Vorteil) einsetzen: sie hat den Freund gegen den Bruder ausgespielt; Es war die alte und so bewährte Methode, uns gegeneinander auszuspielen (v. d. Grün, Glatteis 143).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Ausspielen — Ausspielen, verb. reg. act. 1) Im Kartenspiele, anfangen zu spielen, das erste Blatt auswerfen. Wer spielt aus? absolute. 2) Einem andern zuspielen. Den Ball ausspielen, einem andern zuschlagen. Trumpf ausspielen. 3) In Gestalt eines Spieles… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ausspielen — Ausspielen, 1) durch Spiel etwas veräußern. Der Ausspielvertrag bildet ein besonderes deutsches Rechtsgeschäft, bei welchem eine Sache in der Weise zur Veräußerung gebracht wird, daß nach Austheilung mehrerer Loose demjenigen das Eigenthum… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausspielen — Ausspielen, das Spielen mehrerer Personen um eine und dieselbe Sache, woran jeder Spieler Anspruch hat, wobei aber jeder seinen Rechten zum Vorteil der übrigen zu entsagen verspricht, sobald das Spiel gegen i im ausfallen sollte. Das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausspielen — Ausspielen, s. Lotterie …   Herders Conversations-Lexikon

  • ausspielen — V. (Aufbaustufe) für den eigenen Vorteil zwei Personen gegeneinander aufhetzen Beispiel: Sie versuchten die Liebhaber gegeneinander auszuspielen …   Extremes Deutsch

  • ausspielen — aus·spie·len (hat) [Vt/i] 1 (etwas) ausspielen eine Spielkarte (offen) auf den Tisch legen: den Herzkönig ausspielen; [Vt] 2 meist <eine Geldsumme> wird ausgespielt eine bestimmte Geldsumme wird bei einer Lotterie als Gewinn ausgegeben 3… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • ausspielen — 1. a) anfangen; (Sport, Kartenspiel): anspielen. b) beisteuern, einbringen, einsetzen, in die Waagschale werfen, ins Spiel bringen, zur Geltung bringen. 2. ausmanövrieren, ausschalten, überlisten; (österr., schweiz., sonst veraltet): austricksen; …   Das Wörterbuch der Synonyme

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